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Fragen zum Inkasso

FAQ

1. Ist ein Inkassobüro ein Amt?

Nein. Die factor ag ist als Inkassobüro ein privates Unternehmen, welches im Auftrag eines Gläubigers, im Rahmen der Möglichkeiten des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG), unbezahlte Forderungen gegenüber Schuldnern geltend macht. Wir arbeiten dazu eng mit den örtliche Betreibungsämtern und Schuldnerdatenbanken zusammen.


2. Wer sind die Kunden von Inkassobüros wie der factor ag?

Mandanten von Inkassobüros wie der factor ag sind Gläubiger, deren Schuldner rechtmässige Forderungen nicht fristgerecht bezahlen oder die Bezahlung ohne hinreichende Begründung verweigern oder unnötig verzögern.


3. Muss das Inkassobüro factor ag zuerst mahnen, bevor es betreiben darf?

Nein. Nach dem Gesetz gibt es keine Pflicht einen Schuldner vor einer Betreibung mahnen. Es ist sogar so, dass man eine Betreibung jederzeit und gegen jeden einleiten kann, das Betreibungsamt prüft die Forderung nicht auf ihre Richtigkeit. Ein ungerechtfertigtes Betreiben kann jedoch hohe Kosten für den Betreibenden zur Folge haben.


4. Darf ein Inkassobüro mit Betreibung, Kosten oder Anwälten drohen?

Ja. Das Inkassobüro darf einen säumigen Schuldner auf die Konsequenzen seines Handelns aufmerksam machen. Das ist legitim solange es sich dabei um die normalen rechtlichen und/oder finanziellen Folgen der Nichtbezahlung handelt.


5. Müssen neben dem geschuldeten Betrag auch Inkassogebühren bezahlt werden?

Das Gesetz sagt allgemein dazu folgendes: OR Art.106: Hat der Gläubiger einen grösseren Schaden erlitten, als ihm durch die Verzugszinse vergütet wird, so ist der Schuldner zum Ersatze auch dieses Schadens verpflichtet, wenn er nicht beweist, dass ihm keinerlei Verschulden zur Last falle. Weiter gilt gemäss Art.68 SchKG das der Schuldner neben den Zinsen auch die Betreibungskosten zu tragen hat.


6. Muss das Inkassobüro den Betreibungsregistereintrag löschen lassen, wenn die Betreibung bezahlt wurde?

Nein. Es besteht kein Recht auf Löschung einer rechtlich begründeten Betreibung. In einzelnen Fällen kann jedoch mit dem Einverständnis des Gläubigers und durch Bezahlung der Kosten eine Löschung des Betreibungsregistereintrages bei der factor ag beantragt werden.


7. Kann man sich wehren, wenn man von einem Inkassobüro brieflich belästigt fühlt?

Nein. Da sich die Kontaktaufnahme der factor ag auf eine begründete Forderung stützt, kann nicht von einer Belästigung ausgegangen werden. Briefe können rechtlich nicht als Belästigung gewertet werden.


8. Kann man ein Inkassobüro für eigene Spesen belangen?

Es gilt derselbe gesetzliche Rahmen wir in Punkt 5 bereits erwähnt. OR Art.106 und SchKG Art.68


9. Kann ein Inkassobüro wie die factor ag Forderungen von Gläubigern aus dem Ausland geltend machen?

Ja. Ausländische Mandanten, können genau wie inländische Mandanten, Inkassoforderungen an die factor ag in der Schweiz übergeben und so entsprechend geltend machen.


10. Muss ich eine offene Inkasso Forderung an die factor ag oder an den Gläubiger zahlen?

Inkassoforderungen der factor ag müssen grundsätzlich an die factor ag bezahlt werden.